Bild mit Personen, einer Bilanz und zwei Pfeilen als Symbol für Entscheid

Das Recht der Mitgliederversammlung

Die meisten Generalversammlungen sind für dieses Jahr Geschichte. Dabei werden die Mitglieder eingeladen, über die statutarischen Geschäfte zu befinden. Oft findet sich das Budget mit dabei. Denn die Statuten sehen das so vor.

Ist das sinnvoll?

Diese Frage ist berechtigt. Natürlich sollen die Mitglieder über die geplanten Aktivitäten ihres Vereins bestimmen können. Und eine probate Steuerung erfolgt dabei über die finanziellen Mittel. Und ein Recht, dass der Mitgliederversammlung nicht genommen werden kann, ist die Bestimmung der Höhe der Mitgliederbeiträge. Und das schlägt sich im Budget nieder. Somit würde man ja meinen, ja: Es ist richtig, wenn die Mitgliederversammlung über das Budget abstimmt.

Einwand

Angenommen, das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, wie dies bei sehr vielen Vereinen der Fall ist, findet die ordentliche Generalversammlung (Mitgliederversammlung) irgendwann im ersten Semester statt. Bis zur Bewilligung des Budgets durch die Mitgliederversammlung hat der Vorstand also keine Bewilligung über die Mittel. Er darf damit nur die notwendigsten Ausgaben für den üblichen Betrieb des Vereins vornehmen, weitere Ausgaben sind nicht bewilligt. Dieser Umstand, wenn er denn in der Praxis eingehalten würde, führte dann zu einer Reduktion der Aktivitäten bis zur Mitgliederversammlung und im Rest des verbleibenden Jahres müssten alle Ausgaben getätigt werden. Dies ist für die Führung eines Vereins nicht zweckmässig. Zwei Möglichkeiten gibt es, um eine korrekte Handhabung des Budgets, und damit des Jahresplanes, sicherzustellen

Budget-Versammlung

Die Mitglieder werden auf Ende des Rechnungsjahres zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Haupttraktanden sind dann Aktiviätenprogramm für das Folgejahr, das dafür notwendige Budget und die aktuellen Mitgliederbeiträge. Dieses Vorgehen entspricht in Etwa demjenigen der Gemeinden. Über Geld wird zwei Mal im Jahr abgestimmt. Abnahme der Jahresrechnung im ersten Semester, Bewilligung der Mittel im zweiten Semester. Rückblick und Vorschau sind getrennt.

Zugegeben, dies ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Aber korrekt.

Der Vorstand entscheidet

Eine andere, praktikable Möglichkeit besteht darin, dass gemäss Statuten die Kompetenz für das Budget beim Vorstand liegt. Er ist es ja auch, welcher zuerst ein Jahresprogramm entwickelt und daraus die notwendigen Mittel im Budget festlegt. Allerdings bleibt die Bestimmung der Jahresbeiträge bei der Mitgliederversammlung. Und die Mitglieder haben das Recht, über das Budget informiert zu werden. Damit erspart man sich eine Mitgliederversammlung vor dem neuen Rechnungsjahr und der Vorstand bleibt so handlungsfähig. Diese Kompetenzdelegation muss in den Statuten festgelegt sein.

Welche Variante ist besser?

Kleine Vereine mit übersichtlichen Strukturen und einfachen Geschäften leben mit der zweiten Variante, Budget-Kompetenz beim Vorstand, besser. Organisationen mit komplexen Aufgabenstellungen und Finanzierungen sollten die erste Variante mit einer eigenen Budget-Versammlung wählen. Da kann der Wille der Mitglieder am besten zum Ausdruck gebracht werden.