Muss ein Verein im Handelsregister eingetragen sein?

Bei vielen deutschen Vereinen heisst es nach dem Vereinsnamen "e.V.". Diesen Namenszusatz kennt man in der Schweiz nicht. Aber auch ohne solchen Zusatz kann ein Verein im Handelsregister eingetragen sein. Bereits im zweiten Artikel der schweizerischen Zivilgesetzbuches zum Verein wird der Handelsregistereintrag geregelt .

Abs. 1 von Art. 61 besagt, dass ein Verein, der neu gegründet und funktionsfähig ist, sich eintragen lassen darf, aber nicht muss. Und so ist es auch in der Schweiz: Die meisten Vereine sind nicht im Handelsregister eingertragen. Das entspricht eigentlich auch der Natur eines Vereines, wie es in Art. 60 heisst "... oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgaben widmen, ...", steht nicht die wirtschaftliche sondern ideele Bedeutung eines Vereins im Vordergrund.

Man darf aber schon?

Es gibt zwingende Gründe, dass siche in Verein eintragen muss, dazu weiter unten mehr. Aber es gibt auch andere gute Gründe, wenn ein Verein sich im Handelsregister eintragen lässt. Dadurch, dass das Handelsregister ein öffentliches Register ist, entfalltet der Eintrag gegen aussen besondere Wirkung. So etwa ist der Vereinsname wie ein Firmenname geschützt. Es gibt aber auch Pflichten aus dem Eintrag. Da mit der Anmeldung auch die verantwortlichen Personen für die Zeichnungsberechtigung gemeldet werden müssen, sind diese bei Neuwahlen dem Handelsregister als Mutation zu melden. Und bei einer Auflösung eines Vereins ist dieser dann ordnungsgemäss im Handelsregister wieder löschen zu lassen.

Welche zwingende Gründe gibt es für einen Eintrag?

ZGB Art. 61, Ziff. 2 führt abschliessend die beiden Gründe für einen zwingenden Eintrag auf:

  1. für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt;
  2. revsionspflichtig ist.

Wenn ein Verein zum Beispiel als Fachverlag Bücher oder Publikationen vertreibt, wenn der Umsatz mehrwertsteuerpflichtig ist oder Mitarbeitende mit Lohn und Sozialverischerungsleistungen beschäftigt, werden diese Bedingungen erfüllt. Nicht aber bei einer jährlichen Kaffeestube beim Adventsanlass.

Das hat zur Konsequenz, dass das Rechnungswesen auch entsprechend organisiert werden muss. Eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Übersicht genügt nicht mehr. Damit steigen auch die Anforderungen an das Kassieramt. Hier kann es dann auch nötig sein, eine Treuhandfirma mit der Buchhaltung zu beauftragen, damit die korrekte Buchführung gewährleistet ist. Zudem muss die Revisionsstelle den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit kommt neben dem Zivilgesetzbuch nun auch das Obligationenrecht Afrt. 957 uff. zum Zuge.

Wann ist der Eintrag vorzunehmen?

Häufig ist bei der Vereinsgründung schon klar, ob ein Eintrag in das Handelsregister vorgenommen werden muss oder kann. Manchmal aber ergibt es sich erst später, wenn der Verein ein gewisse Grösse erreicht und seine Dienstleistungen ausbaut. Bei den zwingenden Gründen muss sofort, sobald die Tatsache der Eintragungspflicht bekannt sein kann, der Eintrag vorgenommen werden; bei Verzug drohen Bussen.

Nur eine Last?

Natürlich hat der Eintrag im Handelsregister einen erhöhten administrativen Aufwand zur Folge. Er hat aber auch Vorteile:

  • Die Mitglieder können sich auf die gesetzlichen Vorschriften und Kontrollmechanismen verlassen
  • Die Lieferanten haben ein geringeres Delkredere-Risiko

Muss das in den Statuten stehen?

Besteht eine Eintragungspflicht, ist die Erwähnung in den Statuten nicht notwendig, denn es übergeordnetes zwingendes Recht, dass ein Verein sich eintragen muss. Ist es freiwillig, dann kann ein Artikel in den Statuten darum Sinn haben, damit Mitglieder wissen, dass der Verein eingetragen ist.

Manchmal ist ein Entscheid nicht einfach, ob es sich lohnt oder ob zwingende Gründe vorliegen, den Verein einzutragen. Darum kann man ohne weiteres mal das Gespräch mit dem Autor Marcel Niederer suchen.

 
Wir verwenden auf dieser Webseite Cookies, um die Gebrauchsfreundlichkeit zu verbessern. Klicken Sie "Akzeptieren", um sich damit einverstanden zu erklären. Weitere Informationen unter "Datenschutz".