Bild eines Tempels als Symbol für Bank, Geld und Personen

Gründe für ein Bankkonto

Viele Vereine können ihren geringen Bedarf an Finanztransaktionen sehr wohl noch bar abwickeln. Da wird zum Beispiel am Ende eines Anlass direkt abgerechnet und jeder Beteiligte zahlt seinen Beitrag.

Da genügt auch eine einfach Kontoführung, das schweizerische Zivilgesetzbuch macht diesbezüglich keine strengere Auflagen. Anders hingegen wenn Mitgliederbeiträge per Rechnung eingezogen werden müssen, andere Leistungen durch Mitglieder entgeltet werden müssen, die nicht am gleichen Ort wie die Kassierin oder der Kassier wohnt. Hier wird nun ein Bankkonto nötig.

Auswahl eines Finanzdienstleisters

Bei einem Bankkonto ist natürlich auch die Postfinance mit eingeschlossen. Seit diese als Finanzkonto agiert, gibt es in diesen Belangen keine grossen Unterschiede mehr.

Es wäre zu kurz gedacht, die Auswahl eines Finanzdienstleisters sei eine einfache Sache. Die Kassierin soll doch schnell mal ..., der Kassier arbeitet doch bei ... sind die falschen Gründe für die Bestimmung eines Institutes. Der Vorstand soll sich gemeinsam nämlich folgende Gedanken machen:

  • Passt ein Finanzinstitut zu unserem Leitbild, zu unserem Zweckartikel?
  • Welches Angebot brauchen wir?
  • Ist eine örtliche Präsenz wichtig?
  • Welche Kosten entstehen?

Leitbild

Selten steht im Leitbild etwas über die Beziehungen zu den Geschäftspartnern. Aber ein Verein, welcher sich für gentechfreie Lebensmittel einsetzt wird keine Freude an einem Finanzinstitut haben, welches Anlageinstrumente mit Saatgutfirmen hat, welche genverändertes Saatgut anbieten.

Angebot

Viele Produkte der Finanzdienstleister sind zum verwechseln ähnlich, auch wenn sie unterschiedlich heissen und oft auch unterschiedlich zu Paketen gebündelt werden. Dennoch lohnt sich auch hier die Prüfung des Angebotes. Brauchen wir als Verein einen örtlichen Bancomaten, um die Kasse mit Bargeld zu versorgen? Überweisen wir Geld ins Ausland, auch ausserhalb des Euro-Raumes? Brauchen wir Einzahlungsscheine oder Rechnungsgarnituren? Gibt es Zusatzleistungen für Vereine, welche unsere Administration erleichtern? Haben wir Mittel, welche wir längerfristig Anlegen wollen?

Am Ort

Auch in Zeiten des Online-Bankings kann es gute Gründe geben, ein lokales Institut zu wählen. Gibt es zum Beispiel Anlässe, welche einen grossen Münzstock benötigen und dann das Bargeld danach wieder einbezahlt werden muss?

Kosten

Auf Grund der benötigten Bankprodukte lohnt sich ein kleiner Preisvergleich. Was kostet die Kontoführung, was eine Kontokarte, eine Maestrokarte für den Geldbezug, was ...? Hier gibt es dann in der Summe doch wesentlich Differenzen. Da die Preise sehr volatil sind, lohnt sich eine aktuelle Recherche.

Neueröffnung eines Bankkontos

Die Vorschriften der Geldwäschereigesetzgebung zwingen die Finanzinstitute zu umfassenden Abklärungen über die Kunden und die Herkunft der Gelder. Dies lässt die Kontoeröffnung zu einem komplizierten, langdauernden und mit vielem Fachjargon garnierten Prozess werden. Es darf dann nicht erstaunen, wenn die Kontoeröffnung einen Monat in Anspruch nehmen kann. Gute Vorbereitung hilft. In der Regel sind folgende Dokumente auf Seiten des Vereins vorzubereiten, bevor man sich für eine Kontoeröffnung, ob online oder am Schalter, anmeldet:

  • aktuelle Statuten, in der auch die Zeichnungsberechtigung ersichtlich ist
  • Protokoll der Generalversammlung, an der die zeichnungsberechtigten Gründungsmitglieder gewählt wurden
  • oftmals Vorstandsbeschluss, als Auszug aus einem Sitzungsprotokoll, dass ein Bankkonto eröffnet werden soll, und wie die Zeichnungsberechtigung geregelt werden soll

Danach gilt es einen langen Fragebogen, der je nach Finanzinstitut unterschiedlich lang und gut strukturiert ist, zu beantworten. Bei Unklarheiten zu Begriffen hilft eine Recherche im Internet weiter. Was ist ein Finanzintermediär? Was heist PEP? Mit dem Fragebogen zusammen werden häufig auch die Vollmachtsformulare zugestellt, welche unterzeichnet werden müssen. Als Bestätigung immer mit den Unterschriften, der nach Statuten berechtigten Personen.

In einem nächsten Schritt müssen die Unterschriftsberechtigten Personen sich beim Bankinstitut mit einem amtlichen Ausweis, Pass oder Identitätskarte, identifzieren lassen. Dies kann am Bankschalter geschehen oder über eine beglaubigte Kopie eines Ausweises.

Diese Ausführungen sind allgemeiner Art, jedes Bankinstitut hat seine eigenen detaillierten Prozesse, um den Anforderungen der Gesetze nachzukommen.

Die eingereichten Unterlagen werden vom Bankinsitut geprüft (Complinacestelle) und dann wird das Konto definitiv eröffnet. Und dann erhält man die benötigten Zugangsdaten für das Onlinebanking, die Bankkarten usw.

Dann erst können Einzahlungsscheine bestellt werden, Spendenmailings verschickt werden, Mitgliederbeiträge eingezogen werden.

 

 

 
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